Sonntag, 2. September 2007

Über die rechtswidrige Schädigungsabsicht und einen versuchten Rechtsmissbrauch des Günter Freiherr von Gravenreuth

Man muss dazu nicht viel mehr sagen. Aber unter Anwälten gilt es schon als unkollegial, wenn der eine dem Terminverlegungsantrag nicht zustimmt. Günter Freiherr von Gravenreuth demonstriert jedoch eine üble, tief sitzende, sitten- und rechtswidrige Schädigungsabsicht:


Gravenreuth hatte übrigens auch in diesem Schreiben -mal wieder- mit einer bereits aufgehobenen Ordnungsstrafe des AG München argumentiert.

Die Antwort vom Gericht kam und ohne das übliche Verlangen einer Ordnungsstrafe und promt innerhalb von 3 Tagen: Die Verhängung eines Ordnungsmittels käme nicht in Betracht.

"Was soll die Scheiße?" lese ich zwischen den Zeilen der Mitteilung der Richterin. Vielleicht sollte ein solcher Antrag Gravenreuths beim nächsten Mal kostenpflichtig per richtig teurem Beschluss zurückgewiesen werden. Zum Abgewöhnen.


Urs Vac