Dienstag, 5. Februar 2008

Über eine alte Warnung und deren Wahrwerdung in der Person des Günter Freiherr von Gravenreuth

Vorab: Münchner Anwalt ist aber nur Paradebeispiel

In einer Denkschrift der Deutschen Anwaltskammervorstände, etwa aus dem Jahr 1890, findet sich eine Warnung vor einer Anwaltsschwemme. Wörtlich befürchtete man seinerzeit, dass eine solche Schwemme:

"die Pfiffe und Kniffe der Schikane und die Kunst der Umgehung der Gesetze beibringt, Zeugen bearbeitet, Meineid hervorruft,"

Nun, der "Pfiffe und Kniffe" bedient sich der in die Öffentlichkeit drängende Günter Freiherr von Gravenreuth. Die Gesetze versuchte er zu umgehen, was ihn nach nach meinem Ermessen - aber vorbehaltlich der endgültigen Entscheidungen der Richter hoffentlich bald ins Gefängnis bringt. Eine Absicht zu Schikanieren und zu Schädigen kann Gravenreuth jederzeit nachgewiesen werden und den "Meineid" hat er, als Höhepunkt zahlreicher und auffällig dreister Lügen in seiner Karriere, vor dem LG Hamburg in Form einer vorsätzlich falschen Versicherung an Eides statt geleistet.

Wöllte man jetzt sagen, er wäre eine Einzelperson und von dieser könne man nicht darauf schließen, dass er nur einer von vielen sei, so muss ich leider feststellen: Es sind derer mehrere. "Nieten im Talar" sind es oft, die sich mit Abzockern und Betrügern zusammenfinden und denen zu Diensten sind, die auf unlautere und betrügerische Weise dem Gelderwerb ohne wirkliche Arbeit frönen wollen. Günter Freiherr von Gravenreuth, geborener Dörr, hat sich selbst durch sein extremes Drängen in die Öffentlichkeit bei gleichzeitiger Offenbarung der eklatanten Differenz zwischen dem hohen Anspruch aus seiner Eigenwerbung und seiner traurigen Wirklichkeit als schlichter Terminverpasser, Versager, Serienabmahner, Rechtsmissbraucher, Abzocker - zuletzt gar als Unterschlager und Betrüger zum Paradebeispiel für die Erfüllung einer fast 120 Jahre alten Befürchtung gemacht.

Der gleiche Anwalt, der Richtern und Justizbediensteten öffentlich vorhielt wie wenig Ahnung diese von der damals noch jungen Informationstechnolgie ("IT") hätten, gerade der hat sich als einer erwiesen, der eigene grobe Fehler auf seine Angestellten zu schieben versucht, der "Chaos und Rechtsunkenntnis" vorschützt, um nicht wegen Betruges und Unterschlagung verurteilt zu werden.

Man schaue sich nur in der Dialer- und Abzocker- Szene um. Immer wieder die gleichen Namen. Immer wieder die gleichen Personen. Einige Anwälte meinen diesem Beispiel nachfolgen zu müssen, Namen und Handlungen finden sich im Web zu Hauf. Genau dieses Web, von dieser Sorte Anwälte als Auftragsbeschaffungsmaschine gelobt, wird nun durch die Möglichkeit, dass jedermann sich äußern kann, zum Grab des Rufes solcher Leute, woraus zahlreiche, mit Lug und Betrug geführte Prozesse herrühren. Es wundert mich nicht, wenn Typen vom Schlage eines Gravenreuth nun hingehen und "die Pfiffe und Kniffe der Schikane und die Kunst der Umgehung der Gesetze, Meineid und Lüge benutzen um just gegen die tatsächliche Freiheit der Meinung vorzugehen und dabei zu behaupten: Es gehe ihnen darum zu verhindern, dass andere verleumdet werden.

Wenn die Anwaltsschaft die freie Advokatur so liebt, so mögen die Anwaltskammern durchgreifen und die schwarzen Schafe aus dem Beruf entfernen, sonst droht tatsächlich ein erneutes Aufkommen des Rufes nach einem numerus clausus. Andererseits wäre dieser möglicherweise ein Garant für eine insgesamt bessere Qualität der anwaltlichen Arbeit. "Nieten im Talar" gibt es wahrlich genug.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Gute Anwälte haben gute Mandaten. Schlechte Anwwälte haben schlechte oder keine Mandanten. Anwälte, die keine Mandanten haben, besorgen sich unfreiwillige Mandanten. Juristisch nennt man dies Geschäftsführung ohne Auftrag, vulgo Abmahnung.

Ein guter Anwalt

Anonym hat gesagt…

blödsinn, guter mandant = guter anwalt, schlechter mandant = schlechter anwalt. wer ist denn gut? der zahlungskräftige steuerbetrüger, firmen, die die von ihnen gemachte fehler nicht einräumen sondern lieber prozessieren, die arbeitgeber, welche arbeitsrechtliche vorschriften oder kündigungsvorschriften bewußt mißachten? z.b. alles interessante mandate, bringen geld und folgemandate. aber sind das gute mandanten? und ist der anwalt gut, weil er da die ausputzarbeiten übernimmt?

und abmahnungen gibt es auch unter großen konzernen z.b. wegen wettbewerbsverstößen. die beauftragen dafür auch rechtsanwälte. wer ist da der schlechte?

der vorposter hat keine ahnung, würde ich als anwalt mal so sagen. stellt sich also auch die frage, ob er wirklich ein guter anwalt ist.

und zum artikel. vorgenannte punkte sind unabhängig von einer examensnote oder einem numerus clausus. strauß hatte z.b. in seinem jahrgang das bayernweit beste abitur. war er deshalb ein guter politiker?