Günter Freiherr von Gravenreuth fliegt aus Gerichtsverhandlung
Vor einigen Tagen flog Gravenreuth aus einer Gerichtsverhandlung. Es war eine Strafsache, zu der Gravenreuth uneingeladen als Zuschauer erschien. Der Beklagte, eines der Opfer Gravenreutscher Nachstellung benannte den Münchner Anwalt flugs als Zeugen. Das hat zur Folge, dass der Zeuge die Verhandlung verlassen muss um vor dem Gerichtssaal auf seinen Aufruf zu warten. Hinsichtlich seiner weiten Anreise (über 450 km) für ihn sicher nicht angenehm.
Der Beklagte hatte bereits im Vorfeld dargestellt, wie Gravenreuth ihn zuvor jahrelang mit lügnerischen Anträgen vor Gerichten verfolgte, Beweismittel fälschte, einen Meineid.
Gravenreuth versuchte sich gegen die Hersausstellung aus der Verhandlung zu wehren. Der Richter wies ihm den Weg zur Tür. Als Gravenreuth mit einer Stimme, die der eines weinenden Zehnjährigen glich, weiter protestierte kam ein barsches:
Damit hat erstmals ein Richter in öffentlicher Verhandlung anerkannt, dass Gravenreuth ein Verfolger (engl. Stalker) ist, der den Rechtsstaat auf eine üble und nicht hinzunehmende Art und Weise missbraucht um seine Kritiker "platt zu klagen".
Zeugengeld hat Gravenreuth nicht erhalten. Er war aus freien Stücken und ohne Einladung angereist und wollte der Verhandlung offensichtlich in seiner reichlichen Freizeit beiwohnen, konnte also weder für die Reise noch für den Arbeitsausfall Kosten geltend machen.