Offener Brief von fastix an Günter Freiherr von Gravenreuth
Der am 16. April 2008 wegen Unterschlagung zum Nachteil eigener Mandanten zu 11 Monaten Haft auf Bewährung und 5000 Euro Geldstrafe sowie Wiedergutmachung verurteilte Münchner "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth hat meinen Freund fastix in der letzten Zeit vielfach öffentlich verleumdet, allerhand Lügen verbreitet und erweislich auch unter üblem Missbrauch der Gerichte geschädigt. Zuletzt hatte fastix dem sauberen Herrn drei Abmahnungen geschickt.
Die trotzige und uneinsichtige Reaktion des Günter Freiherr von Gravenreuth bestand aus einem Antrag am das AG München, in welchem er dem Gericht nur halbe Wahrheiten unterbreitete und dem Verlangen in Ruhe gelassen zu werden.
fastix hat Günter Freiherr von Gravenreuth öffentlich geantwortet und mich informiert. Ich fürchte, Gravenreuth wird nach Himmel und Hölle rufen um diese Antwort aus dem Web verschwinden zu lassen. Und ich weiß, dass alles, was fastix da schreibt, wahr ist. Hier der offene Brief:
Aber, aber Herr "Frei"herr von Gravenreuth!
Sie wünschen was? In Ruhe gelassen zu werden?
Günter Freiherr von Gravenreuth, Sie haben durch eine Äußerung im Gulli-Board erweislich und wahrheitswidrig und aus einer tief in Ihnen verwurzelten, dissozialen Schädigungsabsicht heraus sowohl mich als auch die Mitglieder des gemeinnützigen Vereines "Nicht Abzocken!" als Personen verleumdet, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes -also verfassungswidrig- handeln, respektive behauptet, ein solcher, verfassungswidrig handelnder Verein würde meine Prozesse gegen Sie finanzieren. So lange Sie mich öffentlich verleumden werde ich Sie nicht in Ruhe lassen. Geht das in Ihren Kopf?
Quelle: Beschluss des LG Hamburg vom 11.5.2007 in Sache 334 O 868/06, (Gravenreuth ./.Reinholz) nach Vorwürfen des Autors, Gravenreuth habe Gerichte belogen.
Ich sehe keinen Grund Ihnen nach den von Ihrer Seite zu erwartenden weiteren Verleumdungen und Lügen gegenüber der Öffentlichkeit die Abmahnungen nicht per eMail zuzusenden. Immerhin gibt es für Abmahnungen keine Formvorschriften und Sie veröffentlichen die Kanzleiadresse auf Ihrer Homepage als jene Adresse unter Sie in dringenden Fällen eine Kontaktaufnahme ermöglichen. Es ist nicht einsichtig, warum ich Sie nach den von Ihnen wiederholt getätigten Verleumdungen und Lügen nicht auf dem schnellen Weg der elektronischen Kommunikation kontaktieren sollte um zur Wahrung meiner Rechte eine Unterlassung Ihrer strafbaren Handlungen zu erreichen.
Quelle: Beschluss des LG Hamburg vom 11.5.2007 in Sache 334 O 868/06, (Gravenreuth ./.Reinholz) nach Vorwürfen des Autors, Gravenreuth habe Gerichte belogen.
Günter Freiherr von Gravenreuth: So lange Sie Lügen über mich verbreiten und so lange Sie Gerichte täuschen, indem Sie, wie erst neulich geschehen, mit Absicht und Bedacht beispielsweise dem AG München in der Sache 161 C 13553/08 einen Beschluss des LG Hamburg in der Sache 324 O 868/06 vorenthielten -der Ihren falschen Behauptungen über diesen Beschluss 324 O 868/06 entgegenstand- so lange werde ich Sie nicht in Ruhe lassen.
Quelle: Beschluss des LG Hamburg vom 11.5.2007 in Sache 334 O 868/06, (Gravenreuth ./.Reinholz) nach Vorwürfen des Autors, Gravenreuth habe Gerichte belogen.
Günter Freiherr von Gravenreuth: Sie haben mich erweislich und in einer strafbaren Weise in den Knast gelogen, als Sie erst dem LG Hamburg in einer falschen Versicherung an Eides statt und danach dem LG Kassel gegenüber grob und vorsätzlich wahrheitswidrig behaupteten, Sie hätten den Artikel "Günter Freiherr von Gravenreuth belästigt Krankenschwester per Post" - wegen dem Sie sich zuvor seit dem 21. Oktober 2005 um 15:15 in einem ca. 7-monatigen und von Ihnen verlorenen Rechtsstreit mit mir stritten, erst seit dem 25.5.2006 gekannt. Zuvor hatten Sie, nochmals am 15.5.2006 -nachdem Sie am 9.5.2006 vor dem LG München verloren hatten- die Abgabe der ursprünglich geforderten Unterlassungserklärung verlangt und den Gang nach Hamburg, zur Kammer des umstrittenen Herrn Buske angekündigt. Deutlicher konnten Sie nicht demonstrieren, welcher niederträchtigen Art Ihre Vorgehensweise ist. Deutlicher konnten Sie nicht demonstrieren, wie rechtsmissbräuchlich und lügnerisch Ihr Handeln sein kann.
Quelle: Beschluss des LG Hamburg vom 11.5.2007 in Sache 334 O 868/06, (Gravenreuth ./.Reinholz) nach Vorwürfen des Autors, Gravenreuth habe Gerichte belogen.
Günter Freiherr von Gravenreuth, so lange wie Sie öffentlich und Gerichten gegenüber lügnerisch behaupten, das LG Hamburg habe verfügt, dass ich nicht berichten dürfe, dass Sie das LG Hamburg belogen haben - während dessen das LG Hamburg dazu sehr deutlich und ganz anders Stellung nahm - so lange werde ich Sie nicht in Ruhe lassen.
Quelle: Beschluss des LG Hamburg vom 11.5.2007 in Sache 334 O 868/06, (Gravenreuth ./.Reinholz) nach Vorwürfen des Autors, Gravenreuth habe Gerichte belogen.
Günter Freiherr von Gravenreuth, so lange wie Sie in der ihnen eigenen Schädigungs- und Herabwürdigungsabsicht öffentlich und Gerichten gegenüber den Unsinn verbreiten, ich hätte "objektiv und schuldhaft" gegen die Einstweilige Verfügung des AG München vom Herbst 2005 (Ach plötzlich kennen Sie die wieder?) verstoßen - so lange werde ich Sie nicht in Ruhe lassen.
Quelle: Beschluss des LG Hamburg vom 11.5.2007 in Sache 334 O 868/06, (Gravenreuth ./.Reinholz) nach Vorwürfen des Autors, Gravenreuth habe Gerichte belogen.
Günter Freiherr von Gravenreuth: Sie drängen vehement mit der Behauptung in die Öffentlichkeit, Sie würden dafür sorgen, dass das Internet kein "rechtsfreier Raum" sei. Sie aber verbreiten Lügen über Lügen - auch, wie vielfach geschehen, über Entscheidungen von Gerichten - und diese nicht nur der Öffentlichkeit, sondern sogar Gerichten gegenüber, nehmen sich die ungeheure Frechheit heraus andere, bevorzugt Kritiker, politisch Linke (ein so genannter "Linker" sind sie selbst) oder alles was Sie Sie sonst so als "Gutmenschen" verhöhnen, nach eigenem Belieben und ohne Vorliegen eines Grundes frei von Ihrer Leber weg zu verleumden. Und Sie wollen was? In Ruhe gelassen werden?
Quelle: Beschluss des LG Hamburg vom 11.5.2007 in Sache 334 O 868/06, (Gravenreuth ./.Reinholz) nach Vorwürfen des Autors, Gravenreuth habe Gerichte belogen.
Soll ich Ihnen auch noch die Füße küssen - oder was?
Günter Freiherr von Gravenreuth, so lange Sie Ihre Schuld nicht anerkennen, so lange Sie Ihre Schuld nicht mindern, so lange Sie sich nicht öffentlich bei mir wegen der Verleumdungen und Nachstellungen entschuldigen, so lange Sie mir keinen Schadensersatz leisten, sondern weiter lügen und weiterhin Gerichte missbrauchen -und das tun Sie so lange Sie dem LG Hamburg und dem LG Kassel und dem LG Berlin und dem AG München nicht ihre Lügen oder vorsätzlich halbierten "Wahrheiten" offenbaren und sämtliche Ihrer Anträge nicht selbst zurück ziehen- so lange werde ich Sie nicht in Ruhe lassen. Geht das in Ihren Kopf, Herr "Rechtsanwalt"?
Quelle: Beschluss des LG Hamburg vom 11.5.2007 in Sache 334 O 868/06, (Gravenreuth ./.Reinholz) nach Vorwürfen des Autors, Gravenreuth habe Gerichte belogen.
Sie wissen aus Ihren eigenen Akten, dass ich diese Behauptungen jederzeit beweisen kann.
Und sagen Sie Ihren werten Mitstreitern, dass für diese das gleiche gilt. Ich meine alle vier. Also auch Ihren ebenfalls verurteilten Kanzleikollegen.
Sie sollten auch -wenn Sie in Ruhe gelassen werden wollen- nach den Ihnen nachgewiesenen und nachweisbaren Straftaten nicht mehr als "Rechtsanwalt" tätig sein und nicht mehr in die Öffentlichkeit drängen.
Und nehmen Sie Ihre Berufung in der Betrugssache zum Nachteil der TAZ zurück. Ich werde Ihnen jetzt sagen, was ich über Ihre Handlungsweise gegenüber der TAZ denke: Sie haben absichtlich und wissentlich die Zahlung der TAZ auf die ihnen gar nicht zustehenden Forderungen aus Ihrer außergerichtlichen Selbstvertretung gebucht. Sie wollten unbedingt die Domain der TAZ pfänden lassen um sich damit, wie auf "www.von-gravenreuth-gepfaendet.de" geschehen, in der Öffentlichkeit zu brüsten. Sie wollten, dass ist offensichtlich, durch den Betrug berühmt werden. Ich bin der Auffassung, Ihr Motiv ist das niedrigste von allen. Man hat Menschen gesehen die aus Not betrügen- Ihr Motiv schätze ich weitaus niedriger.
Ja, Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr aus München, Kanzlei in der Marktstraße 14: Ihr Drängen in die Öffentlichkeit hat das Interesse der Öffentlichkeit gefunden. Sie sind berühmt - auch wenn Sie sich das ganz anders vorgestellt haben.
Jörg Reinholz
6 Kommentare:
Auf Gulli werden Pro-fastix-user mittlerweile gelöscht oder gesperrt. Man kann gewisse Zusammenhänge nun wirklich nicht mehr leugnen!
Warum sollten Anhänger eines sehr verwirrten Menschen nicht gelöscht werden?
Seien wir ehrlich es ist doch nur eine Frage der Zeit bis sich fastix Wahn so weit entwickelt hat das er als Geisteskrank gilt und weggesperrt wird.
Du brauchst nur seine Blogs lesen die er unter seinen Namen und unter Urs irgendwas führt und sie einem Facharzt zeigen. Jeder wird dir eine stärker werdende geistige Störung bestätigen.
Am Anfang war fastix und sein Kampf wirklich bewundernswert, jetzt ist es nur noch peinlich/lächerlich was er macht.
fastix wahn.. spricht der Dialerparasit, der hinter jedem Nick fastix und/oder sirko vermutet ;)
Als Aussenstehender kann ich, nachdem ich alles was ich ueber diese Personen gefunden habe, sagen, dass nur die Rechtsanwaelte (besonders der moechtegern adlige) und deren kriminelle Handlanger psychologische Hilfe benoetigen.
Hoffe Sie finden diese in irgendeinem Knast.
Ich wünsche fastix viel Kraft in seinem Kampf gegen manchen Lügner, Betrüger, Abzocker, Parasiten. Da die Leute gewiefte Fallensteller sind ist sein Engagement doppelt hoch zu bewerten. Gottseidank gibts es Menschen wie ihn. Ich hoffe, er erreicht seine Ziele. Es wird Zeit das sich Menschen sich nicht über schwächere lustig machen und versuchen sich an ihnen illegal zu bereichern, weil sie sich nicht wehren (können). Schlimmer ist allerdings, das solche fragwürdigen Geschöpfe einfach weiterwurschteln dürfen. Das schwächt den Glauben in den Rechtsstaat. Ich hätte die schon längst zu mehrjähriger gemeinütziger Arbeit verurteilt. Ohne Möglichkeit der Berufung. Und Entzug der Zulassung. Und öffentliche Entschuldigung (pesönlich) bei allen Geschädiggten. Aber wer weiß, vielleicht passieren noch Wunder...
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