Berufungsverhandlung des Günter Freiherr von Gravenreuth am 16. April 2008
(Original stammt von Rotglut.org)
Sache: 26 Ns 241 Js 203139/05 (Veruntreuung von Mandantengeldern)
Dieser Termin dürfte viele interessieren:
Der Termin in der Berufungssache Bundesrepublik Deutschland gegen Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Günter Werner Dörr, ist bestimmt auf Mittwoch, 16.4.2008 um 09.00 Uhr, im Strafjustizzentrum Nymphenburger Straße 16, 80097 München, Sitzungssaal B 279/II.
Es geht um das Verfahren, in welchem Günter Freiherr von Gravenreuth in erster Instanz durch das AG München wegen Veruntreuung von Mandantengeldern zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde.
In seinen öffentlichen Äußerungen zu dem Verfahren vor dem AG München wusste Gravenreuth seine "Unschuld" nicht anders zu begründen, als mit der zweifelsfrei falschen Behauptung, dass der Mandant verpflichtet gewesen wäre Gravenreuth seine Kontonummer zu überbringen: per Bargeld oder per Scheck zahle er nicht. Ferner behauptete Gravenreuth (wie so oft) Fehler seines Personals und, allein dies ist sehr zweifelhaft, "Überlastung". Immerhin hatte er einiges an Zeit den Betrag auszuzahlen. Nachteilig wirkte sich für Gravenreuth auch seine damalige, laut Staatsanwalt und Gericht "äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewußtsein" aus. Weiter bestand eine Vorstrafe wegen immerhin 60-facher Urkundenfälschung - und das waren Mandate.
Nachfolgend wurde Günter Freiherr von Gravenreuth noch durch das AG Berlin Tiergarten wegen Betruges zu 6 Monaten Haft verurteilt - wogegen der prominente Angeklagte, der nach eigenem Bekunden dafür sorgen wolle, dass das Internet kein "rechtsfreier Raum" sei, ebenfalls Rechtsmittel eingelegt hat. Weitere, ernst zu nehmende Betrugsvorwürfe untersucht die Staatsanwaltschaft Kassel.
Trotz aller sehr ernsten Versuche ein zugleich passendes aber milderes Wort zu finden, hat der Autor nur das derbe bayerische Wort "hinterfotzig" für jene Gravenreuthsche Denk- und Handlungsweise parat, die sichtbar wurde als Gravenreuth gegen eine Krankenschwester vorging in deren Gästebuch dieser als >>"Rechts"anwalt<< bezeichnet wurde. Im Wissen darum, dass er -wie er durch seine eigenen öffentlichen Äußerungen bestätigte- gleichzeitig einem Mandanten zustehende Gelder vorenthielt, hatte er die Frau in einer Weise mit Abmahnungen belästigt und verklagt, die nun unter keinen Umständen mehr kritiklos hinzunehmen ist.
Eine rechtskräftige Verurteilung wegen Untreue zu Lasten eines Mandanten führt regelmäßig zum Ausschluss aus der Kammer und damit zum Entzug seiner "Anwaltslizenz". Ob er verurteilt wird und ob die Regel auch im Falle des besonders "strammen" CSU-Mitgliedes angewendet oder ausgesetzt wird muss die Zukunft zeigen.
Hoffentlich ist der Saal groß genug....
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