Dienstag, 26. Februar 2008

Berufungsverhandlung des Günter Freiherr von Gravenreuth am 16. April 2008

(Original stammt von Rotglut.org)

Sache: 26 Ns 241 Js 203139/05 (Veruntreuung von Mandantengeldern)


Dieser Termin dürfte viele interessieren:

Der Termin in der Berufungssache Bundesrepublik Deutschland gegen Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Günter Werner Dörr, ist bestimmt auf Mittwoch, 16.4.2008 um 09.00 Uhr, im Strafjustizzentrum Nymphenburger Straße 16, 80097 München, Sitzungssaal B 279/II.

Es geht um das Verfahren, in welchem Günter Freiherr von Gravenreuth in erster Instanz durch das AG München wegen Veruntreuung von Mandantengeldern zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde.

In seinen öffentlichen Äußerungen zu dem Verfahren vor dem AG München wusste Gravenreuth seine "Unschuld" nicht anders zu begründen, als mit der zweifelsfrei falschen Behauptung, dass der Mandant verpflichtet gewesen wäre Gravenreuth seine Kontonummer zu überbringen: per Bargeld oder per Scheck zahle er nicht. Ferner behauptete Gravenreuth (wie so oft) Fehler seines Personals und, allein dies ist sehr zweifelhaft, "Überlastung". Immerhin hatte er einiges an Zeit den Betrag auszuzahlen. Nachteilig wirkte sich für Gravenreuth auch seine damalige, laut Staatsanwalt und Gericht "äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewußtsein" aus. Weiter bestand eine Vorstrafe wegen immerhin 60-facher Urkundenfälschung - und das waren Mandate.

Nachfolgend wurde Günter Freiherr von Gravenreuth noch durch das AG Berlin Tiergarten wegen Betruges zu 6 Monaten Haft verurteilt - wogegen der prominente Angeklagte, der nach eigenem Bekunden dafür sorgen wolle, dass das Internet kein "rechtsfreier Raum" sei, ebenfalls Rechtsmittel eingelegt hat. Weitere, ernst zu nehmende Betrugsvorwürfe untersucht die Staatsanwaltschaft Kassel.

Trotz aller sehr ernsten Versuche ein zugleich passendes aber milderes Wort zu finden, hat der Autor nur das derbe bayerische Wort "hinterfotzig" für jene Gravenreuthsche Denk- und Handlungsweise parat, die sichtbar wurde als Gravenreuth gegen eine Krankenschwester vorging in deren Gästebuch dieser als >>"Rechts"anwalt<< bezeichnet wurde. Im Wissen darum, dass er -wie er durch seine eigenen öffentlichen Äußerungen bestätigte- gleichzeitig einem Mandanten zustehende Gelder vorenthielt, hatte er die Frau in einer Weise mit Abmahnungen belästigt und verklagt, die nun unter keinen Umständen mehr kritiklos hinzunehmen ist.

Eine rechtskräftige Verurteilung wegen Untreue zu Lasten eines Mandanten führt regelmäßig zum Ausschluss aus der Kammer und damit zum Entzug seiner "Anwaltslizenz". Ob er verurteilt wird und ob die Regel auch im Falle des besonders "strammen" CSU-Mitgliedes angewendet oder ausgesetzt wird muss die Zukunft zeigen.

Hoffentlich ist der Saal groß genug....

Fastix sucht Mitfahrgelegenheit (ab Kassel, Deutschland)!

Dienstag, 5. Februar 2008

Über eine alte Warnung und deren Wahrwerdung in der Person des Günter Freiherr von Gravenreuth

Vorab: Münchner Anwalt ist aber nur Paradebeispiel

In einer Denkschrift der Deutschen Anwaltskammervorstände, etwa aus dem Jahr 1890, findet sich eine Warnung vor einer Anwaltsschwemme. Wörtlich befürchtete man seinerzeit, dass eine solche Schwemme:

"die Pfiffe und Kniffe der Schikane und die Kunst der Umgehung der Gesetze beibringt, Zeugen bearbeitet, Meineid hervorruft,"

Nun, der "Pfiffe und Kniffe" bedient sich der in die Öffentlichkeit drängende Günter Freiherr von Gravenreuth. Die Gesetze versuchte er zu umgehen, was ihn nach nach meinem Ermessen - aber vorbehaltlich der endgültigen Entscheidungen der Richter hoffentlich bald ins Gefängnis bringt. Eine Absicht zu Schikanieren und zu Schädigen kann Gravenreuth jederzeit nachgewiesen werden und den "Meineid" hat er, als Höhepunkt zahlreicher und auffällig dreister Lügen in seiner Karriere, vor dem LG Hamburg in Form einer vorsätzlich falschen Versicherung an Eides statt geleistet.

Wöllte man jetzt sagen, er wäre eine Einzelperson und von dieser könne man nicht darauf schließen, dass er nur einer von vielen sei, so muss ich leider feststellen: Es sind derer mehrere. "Nieten im Talar" sind es oft, die sich mit Abzockern und Betrügern zusammenfinden und denen zu Diensten sind, die auf unlautere und betrügerische Weise dem Gelderwerb ohne wirkliche Arbeit frönen wollen. Günter Freiherr von Gravenreuth, geborener Dörr, hat sich selbst durch sein extremes Drängen in die Öffentlichkeit bei gleichzeitiger Offenbarung der eklatanten Differenz zwischen dem hohen Anspruch aus seiner Eigenwerbung und seiner traurigen Wirklichkeit als schlichter Terminverpasser, Versager, Serienabmahner, Rechtsmissbraucher, Abzocker - zuletzt gar als Unterschlager und Betrüger zum Paradebeispiel für die Erfüllung einer fast 120 Jahre alten Befürchtung gemacht.

Der gleiche Anwalt, der Richtern und Justizbediensteten öffentlich vorhielt wie wenig Ahnung diese von der damals noch jungen Informationstechnolgie ("IT") hätten, gerade der hat sich als einer erwiesen, der eigene grobe Fehler auf seine Angestellten zu schieben versucht, der "Chaos und Rechtsunkenntnis" vorschützt, um nicht wegen Betruges und Unterschlagung verurteilt zu werden.

Man schaue sich nur in der Dialer- und Abzocker- Szene um. Immer wieder die gleichen Namen. Immer wieder die gleichen Personen. Einige Anwälte meinen diesem Beispiel nachfolgen zu müssen, Namen und Handlungen finden sich im Web zu Hauf. Genau dieses Web, von dieser Sorte Anwälte als Auftragsbeschaffungsmaschine gelobt, wird nun durch die Möglichkeit, dass jedermann sich äußern kann, zum Grab des Rufes solcher Leute, woraus zahlreiche, mit Lug und Betrug geführte Prozesse herrühren. Es wundert mich nicht, wenn Typen vom Schlage eines Gravenreuth nun hingehen und "die Pfiffe und Kniffe der Schikane und die Kunst der Umgehung der Gesetze, Meineid und Lüge benutzen um just gegen die tatsächliche Freiheit der Meinung vorzugehen und dabei zu behaupten: Es gehe ihnen darum zu verhindern, dass andere verleumdet werden.

Wenn die Anwaltsschaft die freie Advokatur so liebt, so mögen die Anwaltskammern durchgreifen und die schwarzen Schafe aus dem Beruf entfernen, sonst droht tatsächlich ein erneutes Aufkommen des Rufes nach einem numerus clausus. Andererseits wäre dieser möglicherweise ein Garant für eine insgesamt bessere Qualität der anwaltlichen Arbeit. "Nieten im Talar" gibt es wahrlich genug.